Laternenlauf unter Corona-Bedingungen

Mühlacker

Mühlacker. Am heutigen Samstag findet im Rahmen des Mühlacker Martinimarkts um 17 Uhr der Laternenlauf für Kinder vom Bahnhofsvorplatz bis in die untere Bahnhofstraße statt. Da aktuell die Corona-Warnstufe gilt und der Laternenlauf als öffentliche Veranstaltung gilt, müssen die Organisatoren – nach Rücksprache mit der Stadt Mühlacker – kurzfristig bestimmte Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. Unter anderem müssen die Kontaktdaten aller Teilnehmer erfasst werden. Gleichzeitig gilt die 3-G-Regel, das heißt: Die Organisatoren müssen Impf-, Genesenen- oder einen (Schnell-)Testnachweis kontrollieren. Kinder gelten als immunisierte Personen. Beim Laternenlauf selbst schreibt die aktuelle Corona-Verordnung eine Maskenpflicht vor, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Trotz dieser Einschränkungen haben sich die Organisatoren entschlossen, am Laternenlauf festzuhalten. Sie bitten alle Teilnehmer um Verständnis für die Maßnahmen und darum, die Vorgaben der Corona-Verordnung zu beachten. fg

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