Kontrolle ergibt: Gaststätte hat zwei Geldspielautomaten zu viel
Mühlacker
Mühlacker/Enzkreis (pol). Bei einer Kontrollaktion in verschiedenen Gaststätten in Mühlacker und Umgebung haben Beamte des örtlichen Polizeireviers und Vertreter weiterer beteiligter Behörden in einem der Lokale zwei nicht genehmigte Geldspielautomaten festgestellt. Laut seiner Konzession dürfe der Inhaber nur zwei statt der vier vorhandenen Geräte betreiben, heißt es in einer Mitteilung des Polizeipräsidiums Pforzheim.
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