„Keine Blaupause für Entscheidungen“
Mühlacker
Das Landratsamt Enzkreis hat eine Ausnahmegenehmigung zur Rodung einer geschützten Feldhecke auf dem Ziegeleigelände erteilt. Im Interview erläutert die Landrat-Stellvertreterin und zuständige Dezernentin Dr. Hilde Neidhardt den Abwägungsprozess im Einzelfall.
Gerodet: Zur Beseitigung der geschützten Feldhecke auf dem Ziegeleigelände hat das Landratsamt eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Foto: Fotomoment
Von Thomas Eier
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