Kann Taxifahrer Licht ins Dunkel bringen?

Mühlacker

Ein Fahrraddiebstahl am Bahnhof Mühlacker zeigt, wie kompliziert die Wahrheitssuche vor Gericht sein kann. Besonders dann, wenn unterschiedliche Ermittlungsbehörden im Spiel sind. Der Zuständigkeits- und Protokollwirrwarr verlangt nach zusätzlichen Zeugen.

Fahrräder werden am Bahnhof nicht jeden Tag gestohlen – zumal an öffentlich gut einsehbarer Stelle. Wie ein Prozess vor dem Maulbronner Amtsgericht zeigt, schützen manchmal auch die soziale Kontrolle und ein Schloss nicht vor Diebstahl. Foto: vh

Fahrräder werden am Bahnhof nicht jeden Tag gestohlen – zumal an öffentlich gut einsehbarer Stelle. Wie ein Prozess vor dem Maulbronner Amtsgericht zeigt, schützen manchmal auch die soziale Kontrolle und ein Schloss nicht vor Diebstahl. Foto: vh

Maulbronn. Wer dachte, dass das Nachspiel eines Fahrraddiebstahls am Mühlacker Bahnhof im Maulbronner Amtsgericht ein zügiges Urteil nach sich zieht, weil der Besitzer sein Mountainbike zusammen mit den möglichen Dieben kurz nach der Tat nahe des Tatorts wieder aufspüren konnte, der sah sich am Montag getäuscht. Der kleine Fall wurde überraschend zur großen Nummer. Dafür sorgten folgende Zutaten: Gegensätzliche Aussagen der beiden angeklagten Nigerianer auf der einen und des geschädigten 14-Jährigen sowie seiner Mutter auf der anderen Seite, Ungereimtheiten in den Befragungsprotokollen der Polizei – und Zuständigkeitswirren, die dadurch bedingt sind, dass bei der Ermittlungsarbeit am Tatabend Angang Juli das Ordnungsamt, Beamte des Reviers Mühlacker und später noch die Bundespolizei beteiligt waren. Letztere deshalb, weil die Bundespolizei bekanntlich für den Schutz von Bahnhöfen zuständig ist. Richter Dr. Bernd Lindner konnte nicht anders, als sich nach über zwei Stunden mühseliger Befragungsarbeit mit Oberamtsanwältin Sigrid Micol als Vertreterin der Staatsanwaltschaft darauf zu verständigen, dass weitere Zeugen gehört werden müssen. Der Fall findet am Dienstag, 27. Januar, seine Fortsetzung vor Gericht.

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