Jugendsozialarbeit: Entscheidung nochmals vertagt
Mühlacker
Tauziehen um Zuständigkeiten in Mühlacker dauert an. Anwalt soll über rechtliche Aspekte des Subsidiaritätsprinzips informieren.
Mühlacker. Die Geschäftsführer und Beschäftigten der freien Träger Miteinanderleben und Plan B, die als Gäste im Ratssaal der vermeintlichen Entscheidung harrten, bleiben vorerst im Ungewissen, was die künftigen Strukturen in der Jugendsozialarbeit in Mühlacker betrifft. Stadtverwaltung und Gemeinderat sehen vor einem Beschluss weiteren Klärungsbedarf insbesondere, was die juristischen Aspekte des sogenannten Subsidiaritätsprinzips betrifft.
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