Handel kann Ware ins Haus liefern

Mühlacker

Mühlacker (pm). Der Einzelhandel darf während des Lockdowns Lieferdienste, aber keine Abholung vor Ort anbieten. Das habe ihm Ministerpräsident Kretschmann während der Sondersitzung des Landtags am Montag mitgeteilt, berichtet der FDP-Landtagsabgeordnete Professor Dr. Erik Schweickert. Als Grund habe Kretschmann angegeben, dass es gelte, jede Art von Ansammlung zu vermeiden. Diese könne man nur garantieren, wenn die Leute nicht in die Innenstädte kämen.

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