Grundsteuerreform: Bürger fragen Stadt und Stadträte

Mühlacker

Verwaltung verweist auf die Zuständigkeit des Zweckverbands und bemüht sich um zusätzliche Möglichkeiten der Information.

Mühlacker. Hinsichtlich der sogenannten „Feststellungserklärung“ im Vorfeld der Grundsteuerreform, die ab 2025 greifen soll, gebe es in der Bevölkerung nach wie vor einen hohen Informations- und Klärungsbedarf, heißt es in einer Mitteilung der Stadtverwaltung Mühlacker. Dabei sei, wie Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern im Rathaus und bei den Mitgliedern des Gemeinderats zeigten, nicht immer bekannt, dass die Stadt als Mitglied des vor zwei Jahren gegründeten Zweckverbands „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis“ nur noch eine „indirekte Zuständigkeit“ für das Verfahren habe.

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