Gewerbesteuer: Nachlass für Dürrmenz wäre unzulässig
Mühlacker
Verwaltung antwortet auf eine Anfrage von Stadtrat Veit Kibele und verweist auf den geringen rechtlichen Spielraum für die Kommune.

Eine Belastung für die Dürrmenzer Geschäftswelt: die Brückenbaustelle mit ihren Sperrungen, Staus und Stockungen. Foto: Klassen
Mühlacker. Die Stadt Mühlacker hat rechtlich keine Möglichkeit, den Gewerbetreibenden in Dürrmenz als Ausgleich für die Umsatzeinbußen wegen der Brückenbaustelle teilweise die Gewerbesteuer zu erlassen. Das hat die Verwaltung auf eine Anfrage von Stadtrat Veit Kibele festgestellt.
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