Gegendarstellung

Mühlacker

Zum Leserbrief „Gut abwägen“, 16. Oktober 2025, gemäß Paragraf 1 Landespressegesetz:

Beanstandete Aussage: „Er kennt Mühlacker kaum und wohnt weiter in Steinheim.“ Gegendarstellung: Ich wohne nicht in Steinheim, sondern in Erdmannhausen. Im Falle meiner Wahl werde ich mir in Mühlacker eine Wohnung nehmen.

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