Gebührenregelung für Schülerbetreuung

Mühlacker

Mühlacker (ts). Zur Kenntnis genommen hat der Mühlacker Gemeinderat die von der Stadtverwaltung vorgesehenen Regelungen zum Umgang mit den Elternbeiträgen für die Betreuungsangebote für Schulkinder während des Corona-bedingten Schul-Lockdowns.

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen logo Artikel interessieren. Jetzt registrieren und weiterlesen.

  • Alle Webseiteninhalte
  • Inklusive aller logo Artikel
  • Jederzeit kündbar

Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen

Artikel empfehlen