Feldhecke: Auch Petitionsausschuss sieht keinen Verstoß
Mühlacker
Das Einspruchsgremium des Landtags kommt zum Schluss: Geschützte Hecke durfte gerodet werden.
Die Feldhecke auf dem Ziegeleigelände ist gerodet worden. Dabei ging alles mit rechten Dingen zu. Foto: Archiv Fotomoment
Mühlacker. Im Konflikt um die Rodung einer Feldhecke auf dem Ziegeleigelände haben Naturschützer unter anderem auch den Petitionsausschuss des Landtags eingeschaltet. Inzwischen liegt das schriftliche Urteil vor.
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