Feldhecke: Auch Petitionsausschuss sieht keinen Verstoß

Mühlacker

Das Einspruchsgremium des Landtags kommt zum Schluss: Geschützte Hecke durfte gerodet werden.

Die Feldhecke auf dem Ziegeleigelände ist gerodet worden. Dabei ging alles mit rechten Dingen zu. Foto: Archiv Fotomoment

Die Feldhecke auf dem Ziegeleigelände ist gerodet worden. Dabei ging alles mit rechten Dingen zu. Foto: Archiv Fotomoment

Mühlacker. Im Konflikt um die Rodung einer Feldhecke auf dem Ziegeleigelände haben Naturschützer unter anderem auch den Petitionsausschuss des Landtags eingeschaltet. Inzwischen liegt das schriftliche Urteil vor.

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