Eltern akzeptieren Nachweispflicht
Mühlacker
Masern: Schulen setzen Vorschrift um
Mühlacker. Laut dem Masernschutzgesetz müssen Schülerinnen und Schüler, die neu in einer Schule aufgenommen werden, eine Masernschutzimpfung nachweisen. Für die anderen Schüler gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2021. Bei Verstößen drohen 2500 Euro Bußgeld. An der Schillerschule und der Mörike-Realschule in Mühlacker gibt es bei der Umsetzung des Gesetzes bislang keine Probleme
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