Die Feldhecke darf gerodet werden
Mühlacker
Das geschützte Biotop im Ziegeleiareal kann entfernt werden, hat die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt festgestellt. Umgesetzt werden soll dies laut Stadt und Kreis in Abschnitten: Der südliche Teil werde „dieser Tage“ entfernt, der nördliche „im Herbst/Winter 2023/24“.
Geschütztes Biotop, das ausnahmsweise doch entfernt werden darf: Die Feldhecke wurde einst als Ausgleichsmaßnahme für Eingriffe beim Mauerziegelwerk-Bau gepflanzt.Foto: Archiv
Mühlacker. Eine erst spät am Montag durch die Untere Naturschutzbehörde erteilte Genehmigung zur Rodung der geschützten Feldhecke auf dem Ziegeleiareal und ein offensichtlich übereifriger Grünpflege-Dienstleister haben zum Zwist um die Feldhecke geführt, wie aus Mitteilungen der Stadt und des Landratsamts hervorgeht.
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