Datenweitergabe: Widerspruch ist möglich

Mühlacker

OB-Kandidat Paul Renner wird für die Nutzung persönlicher Daten kritisiert.

Mühlacker. Ist es im Oberbürgermeister-Wahlkampf zum Missbrauch persönlicher Daten gekommen? Der Vorwurf, der in einem Leserbrief im Mühlacker Tagblatt erhoben wird, wiegt auf den ersten Blick schwer. Doch sowohl der OB-Kandidat Paul Renner, dem der Vorwurf gilt, als auch die Stadtverwaltung verneinen auf Nachfrage: Im Paragrafen 50 des Bundesmeldegesetzes sei ausdrücklich geregelt, welche Melderegisterauskünfte erteilt werden dürften.

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