Bürger beteiligen an Lärmaktionsplan

Mühlacker

Mühlacker (ts). Fachbehörden und andere zuständige öffentliche Stellen, die sich zum „Lärmaktionsplan 3. Runde“ äußern konnten, hätten keine Bedenken vorgebracht, „nach denen eine im Entwurf des Lärmaktionsplans vorgeschlagene Maßnahme grundsätzlich nicht zulässig wäre oder bereits jetzt eine erforderliche Zustimmung versagt würde“, teilte das Mühlacker Planungsamt dem Ausschuss für Umwelt und Technik mit. Indes stieß die eine oder andere Stellungnahme des Regierungspräsidiums Karlsruhe bei Mitgliedern des Gremiums auf Unverständnis. Eine Beschlussfassung über die Anregungen und Bedenken folgt erst später; am Dienstag ging es lediglich um eine Kenntnisnahme.

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