Besuch der Bücherei nur mit 3G-Nachweis

Mühlacker

Mühlacker. Mit der neuen Corona-Verordnung des Landes, die zu Beginn der Woche in Kraft getreten ist, gelten auch für einen Besuch der Stadtbibliothek Mühlacker neue Bestimmungen. Darauf weist die Stadtverwaltung in einer Bekanntmachung hin. Demnach sei ein Nachweis über die Genesung oder über die vollständige Impfung gegen Covid-19 mitzuführen oder aber ein negatives Testergebnis. Ein Schnelltest dürfe nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Schüler, die einen Schülerausweis vorlegen könnten, gelten laut Verwaltung automatisch als getestet. Leserinnen und Leser ohne 3G-Nachweis könnten die Medienbestellung per E-Mail nutzen, um sich diese über die Fensterausgabe hinausreichen zu lassen.pm

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