Bäume und Hecken dürfen nicht zur Gefahr werden

Mühlacker

Mühlacker. Die Stadtverwaltung Mühlacker erinnert private Gartenbesitzer an die Pflicht, ihre Grünanlagen so zu pflegen, dass der Bewuchs nicht die Sicherheit auf Straßen, Radwegen oder Gehwegen beeinträchtigt. Dafür sei es erforderlich, Äste, die in das sogenannte „Lichtraumprofil“ hineinragten, umgehend zu entfernen und alle Bäume und Zweige, die die Verkehrssicherheit gefährdeten, zu beseitigen.

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