Ausnahme von Veränderungssperre
Mühlacker
Mühlacker (ts). Zur Sicherung des Bebauungsplanverfahrens „Goldshaldenstraße/Schillerstraße“ beschloss der Ausschuss für Umwelt und Technik vor einem Jahr eine Veränderungssperre. In dieser Woche hat der Ausschuss auf Vorschlag der Verwaltung jedoch die Zulassung einer Ausnahme beschlossen. Grund: Die Eigentümer des Gebäudes Schillerstraße 41 beabsichtigen eine umfassende Modernisierung ihres Hauses. Dazu gehören der Abbruch einer Garage, der Austausch von Türen und Fenstern, der Austausch der Heizungsanlage und die Installation einer Solaranlage.
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