Ab sofort gilt 2-G-Regel im Krankenhaus

Mühlacker

Mühlacker. In den RKH-Kliniken gilt laut Mitteilung ab sofort die 2-G-Regel. Besucher und sonstige Externe erhalten nur Zutritt, wenn sie vollständig geimpft oder genesen sind. Wie bisher darf ein stationärer Patient pro Tag von einer Person für eine Stunde besucht werden. Ausgenommen von dieser Besucherregelung sind Besucher eines sterbenden Patienten, Besucher, die von einem Verstorbenen Abschied nehmen möchten, Sorgeberechtigte eines kranken oder verletzten Kindes oder notwendige Begleitpersonen in der Notaufnahme. Grundsätzlich von der 2-G-Regel ausgenommen sind Personen unter 17 Jahren, Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt. Hier ist dann ein negativer Antigen-Schnelltest notwendig. Ausgenommen von diesen Regelungen sind außerdem Personen, die zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur erforderlich sind wie beispielsweise Einsatzkräfte von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten. Andere externe Dienstleister müssen eine Immunisierung oder einen negativen PCR-Test (‹48 Stunden) nachweisen. Selbst vollständig immunisierte Besucher werden von den RKH-Kliniken stichprobenhaft mit einem Antigen-Schnelltest getestet. pm

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