Wenn Eitelkeit zum „Stoffen“ verleitet

Maulbronn

Ein gelernter Kaufmann findet als junger Mann zum Bodybuilding, wird später Fitnessstudio-Betreiber und behilft sich beim Muskelaufbau mit verbotenen Substanzen. Dabei kommt er mit dem Anti-Doping-Gesetz in Konflikt und muss sich deshalb vor dem Amtsgericht verantworten.

„Das Doping hat im Laufe der Zeit nach ein paar Jahren angefangen“. Das sagt der Angeklagte vor dem Maulbronner Amtsgericht. Foto: Archiv/Disselhoff

„Das Doping hat im Laufe der Zeit nach ein paar Jahren angefangen“. Das sagt der Angeklagte vor dem Maulbronner Amtsgericht. Foto: Archiv/Disselhoff

Maulbronn. „Sie haben das doch gar nicht nötig“, sagt Richter Florian Henke in Richtung des Angeklagten, als die Urteilsverkündung in der Verhandlung wegen mehrerer Verstöße gegen das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) vorbei ist. Und mit Blick auf die muskulöse Statur des Delinquenten wirkt diese Feststellung durchaus zutreffend. Nur gibt es eben gravierende Unterschiede zwischen einem Durchschnittsbürger und einem Bodybuilder, was die Vorstellung eines wohlgeformten Körpers betrifft.

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