Von der Macht des Schwarzen Bretts
Maulbronn
„Die Beteiligten bitte in den Sitzungssaal“. Diesen tausendfach von ihm gesagten Satz murmelt Richter Dr. Bernd Lindner vermutlich manchmal im Schlaf. Was aber tun, wenn Angeklagte nicht zur Verhandlung erscheinen und im Ausland sind? Dann wird es mitunter äußerst kompliziert.
Maulbronn. Einladungen sind meist etwas Schönes, es sei denn, sie kommen vom Gericht. Dann drücken sich Angeklagte manchmal. Zwei Polen, die in Maulbronn vor Jahren in einer Arbeiterunterkunft lebten und dort einen Landsmann vermöbelten, tauchten am Dienstag vor dem Maulbronner Amtsgericht zur Verhandlung nicht auf. Dabei hatten ihre Pflichtverteidiger Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Wenn der Strafbefehl akzeptiert worden wäre, wäre das Duo rechtskräftig verurteilt gewesen – ohne Gerichtsverhandlung. So etwas gibt es häufig, wenn sich Angeklagte den Gang vor Gericht ersparen wollen. Übrigens: Weil es im Falle der beiden Polen um eine neunmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung ging und nicht nur um eine Geldstrafe, stand den Beschuldigten eine Pflichtverteidigung zu.
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