Überfordert und gefrustet: Zustellerin entsorgt Wurfsendungen

Maulbronn

Eine 37-Jährige nimmt es mit ihren Pflichten nicht ganz so genau. Werbeflyer landen in der Mülltonne statt in Briefkästen. Den Strafbefehl will sie nicht kassieren, am Amtsgericht wirken ihre Ausflüchte allerdings nicht überzeugend.

Das Amtsgericht verhandelt den Fall einer Postbotin, die dabei beobachtet wurde, wie sie Flyer entsorgt hat. Foto: Archiv

Das Amtsgericht verhandelt den Fall einer Postbotin, die dabei beobachtet wurde, wie sie Flyer entsorgt hat. Foto: Archiv

Maulbronn. Eine Postwurfsendung heißt so, weil sie gemeinsam mit der übrigen Post oder auch separat in jeden Briefkasten gesteckt wird. Wenn sie jedoch in der Mülltonne landet, ist das nicht Sinn der Sache. Zumindest dann nicht, wenn eine Postbotin sich kurzerhand ihrer Pflichten auf diese Weise entledigt. Genau das hat eine 37-Jährige gemacht und dafür einen Strafbefehl bekommen. Den wollte sie nicht akzeptieren, deshalb durfte sie in dieser Woche vor dem Amtsgericht Maulbronn ihre Geschichte erzählen. Allerdings saß mit Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernd Lindner der falsche Adressat auf der Richterbank. Falsch im Sinne der Angeklagten. Denn er schenkte nach der Beweisaufnahme der Version der gefeuerten Postbotin keinen Glauben und verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Euro. Ein teurer Spaß für rund 250 Werbeflyer eines Baumarkts, die die Angeklagte am 14. Mai 2021 kurzerhand entsorgt hat. Dummerweise wurde sie dabei von einem Kollegen beobachtet. Dass die Angeklagte, als sie von einem Ermittlungsbeamten der Post zur Rede gestellt wurde, auch noch ein Schuldeingeständnis unterschrieben hat, machte ihre Geschichte, die sie jetzt vor Gericht auftischte, nicht unbedingt glaubwürdiger.

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