Tauziehen um klassischen Cadillac endet mit Freispruch
Maulbronn
Unglücklich verlaufenes Geschäft mit einem Kunden aus dem Enzkreis hat für einen Autohändler keine strafrechtlichen Konsequenzen.

Besagter Cadillac, Baujahr 1975. Foto: privat
Maulbronn. Einen Oldtimer-Händler mit Sitz in Norddeutschland, der einen Kunden aus dem Enzkreis betrogen haben soll, hat das Amtsgericht Maulbronn in dieser Woche freigesprochen. Das Gericht sah es als nicht erwiesen an, dass der Mann sich beim Verkauf eines Cadillac Eldorado Baujahr 1975 einer strafbaren Handlung schuldig machte. Dieser Verdacht hatte anfangs zumindest nahegelegen, wirkten doch einige Ungereimtheiten rund um das Geschäft aus Sicht der Justiz stark verdächtig.
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