Streit um Waldrefugium eskaliert

Maulbronn

ForstBWwill umgekippten Baum nicht entfernen und beruft sich dabei auf die Ausweisung des Gebiets als Refugium. Das erhitzt die Gemüter in Maulbronn. Bürgermeister Felchle wendet sich per Brief an Minister Hauk.

Als dieser Baum umkippte, muss es ein Geräusch gegeben haben. Noch viel lauter hallt allerdings der Streit nach, der um das Waldrefugium entstanden ist. Foto: Fotomoment

Als dieser Baum umkippte, muss es ein Geräusch gegeben haben. Noch viel lauter hallt allerdings der Streit nach, der um das Waldrefugium entstanden ist. Foto: Fotomoment

Maulbronn. Der umgestürzte Baum, der in Maulbronn einen Waldweg in der Nähe des Studentenbrünneles blockiert, soll liegen bleiben (wir berichteten). Nicht wenige Maulbronner hatten sich schon vor geraumer Zeit über die Barriere beklagt, und es dauerte nicht lange, da kam das Thema auch im Gemeinderat auf. Zuständig für den Bereich, in dem der Baum umstürzte, ist ForstBW. Diese Institution ist im Auftrag des Landes für den Staatswald verantwortlich. Auf Nachfrage unserer Zeitung erklärt Samuel Ziegler, der für die Öffentlichkeitsarbeit der Einrichtung im Forstbezirk Unterland von ForstBW zuständig ist, dass der umgestürzte Baum dort bis auf weiteres liegen bleiben soll. Der an den Weg angrenzende Wald sei Teil eines Waldrefugiums. Dort dürfe man nicht eingreifen. „Die Natur soll sich hier ungestört entwickeln können“, sagt Ziegler. Der Weg sei dadurch generell nicht verkehrssicher. Der Baum sei bei einem Gewitter im Juli umgestürzt. Weitere Gewächse könnten auf den Weg stürzen. „Im angrenzenden Wald stehen einige nicht mehr ganz so fitte Buchen und Eschen.“ Der Weg sei nicht verkehrssicher, und insofern sei der Baum auch eine nützliche Sperre. Die Menschen sollten dort nicht laufen. Eine Umleitung über den Hilsenbeuerweg sei ausgeschildert. Ein Problem sei, dass auch das Studentenbrünnele im Refugium liege. „Wir versuchen, den Brunnen da rauszukriegen.“ Damit meint Ziegler freilich nicht die Verlegung des Brunnens, sondern die Verlegung des Refugiums. Dafür sei jedoch die „höhere Forstbehörde“, also die Forstdirektion in Freiburg zuständig. Vor der Forstreform sei das Refugium an dieser Stelle vom Kreisforstamt eingerichtet worden.

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