Stinkefinger und Nötigung nicht erwiesen
Maulbronn
Im Zweifel für den Angeklagten: Dieser Rechtsgrundsatz schützt einen 32-jährigen Autofahrer vor Gericht.

Kurios: Prozess wegen Nötigung und Beleidigung endet so, dass alle an der Verhandlung Beteiligten zufrieden sind. Foto: Archiv
Maulbronn. Ein Gerichtsprozess macht manchmal viel Mühe. Das zeigt ein Fall, der das Maulbronner Amtsgericht am Dienstag abschließend beschäftigte.
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen