Stinkefinger und Nötigung nicht erwiesen

Maulbronn

Im Zweifel für den Angeklagten: Dieser Rechtsgrundsatz schützt einen 32-jährigen Autofahrer vor Gericht.

Kurios: Prozess wegen Nötigung und Beleidigung endet so, dass alle an der Verhandlung Beteiligten zufrieden sind. Foto: Archiv

Kurios: Prozess wegen Nötigung und Beleidigung endet so, dass alle an der Verhandlung Beteiligten zufrieden sind. Foto: Archiv

Maulbronn. Ein Gerichtsprozess macht manchmal viel Mühe. Das zeigt ein Fall, der das Maulbronner Amtsgericht am Dienstag abschließend beschäftigte.

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen logo Artikel interessieren. Jetzt registrieren und weiterlesen.

  • Alle Webseiteninhalte
  • Inklusive aller logo Artikel
  • Jederzeit kündbar

Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen

Artikel empfehlen