Schwänzen schützt vor Strafe nicht
Maulbronn
Angeklagter erscheint nicht vor Gericht und steht nun unter Zeitdruck.
Maulbronn. Dass der Mann, der mit knapp drei Promille Alkohol im Blut im Krankenhaus Mühlacker randaliert und anschließend die alarmierte Polizei attackiert hatte, seinen Prozess im Amtsgericht Maulbronn unentschuldigt schwänzte, schützt ihn nicht vor einer Strafe, kostet ihn aber möglicherweise die Chance, sich selbst und anderen in einer Therapie zu helfen.
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