„Schieben vorsorglich einen Riegel vor“

Maulbronn

Was gilt denn jetzt? Die Corona-Verordnung des Landes wird manchmal unterschiedlich ausgelegt, was für Verwirrung sorgen kann. Das zeigt sich am Beispiel der Bolzplätze, die eigentlich nicht gesperrt werden müssen, es in der Praxis dann aber doch häufig sind.

Während die Bolzplätze in Ötisheim (Foto) und Maulbronn in Zeiten des Teil-Lockdowns gesperrt sind, dürfen sie in Mühlacker unter Auflagen genutzt werden. Foto: Fotomoment

Während die Bolzplätze in Ötisheim (Foto) und Maulbronn in Zeiten des Teil-Lockdowns gesperrt sind, dürfen sie in Mühlacker unter Auflagen genutzt werden. Foto: Fotomoment

Maulbronn. Eltern von Kindern erinnern sich noch genau: Während des ersten Pandemie-bedingten Lockdowns waren sogar die Spielplätze zeitweise gesperrt. Die jüngste Corona-Verordnung des Landes sieht eine Sperrung der Spielplätze während des November-Lockdowns nicht vor. Im Rahmen der geltenden Regeln dürfen sie genutzt werden. Für Bolzplätze scheint diese Regelung nicht zu gelten – oder etwa doch?

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