Plan für Deponie im Steinbruch reift heran

Maulbronn

Nach dem Bürgerentscheid ist es ruhig geworden um den Steinbruch Lauster in Maulbronn. Ungeachtet dessen treibt das Unternehmen Fischer Weilheim seine Pläne für eine Deponie auf dem Gelände voran. Im Frühjahr 2025 soll ein Planfeststellungsverfahren beantragt werden.

Den Steinbruch Lauster will die Firma Fischer Weilheim in Zukunft als Deponie nutzen. Die Pläne für das Vorhaben werden zurzeit mit dem Enzkreis abgestimmt. Foto: Fotomoment

Den Steinbruch Lauster will die Firma Fischer Weilheim in Zukunft als Deponie nutzen. Die Pläne für das Vorhaben werden zurzeit mit dem Enzkreis abgestimmt. Foto: Fotomoment

Maulbronn. Dass die Pläne für eine Deponie im Steinbruch Lauster zumindest in der Öffentlichkeit schon länger kein Thema mehr sind, zeigt der letzte Eintrag zu dem kommunalpolitisch brisanten Thema auf der Internetseite der Maulbronner Bürgerinitiative, die gegen eine mögliche neue Deponie direkt am Ortsrand in Nachbarschaft zu einem Wohngebiet kämpft und dazu erfolgreich einen Bürgerentscheid auf den Weg gebracht hatte (unsere Zeitung hat berichtet). Ende Juni 2023 wurde auf der Homepage der Initiative der letzte Artikel veröffentlicht, der von der Entscheidung des Petitionsausschusses des Landtags berichtet, den die Bürgerinitiative in der Sache angerufen hatte. „Die im August 2020 gegen die geplante Abfalldeponie DK1 im Steinbruch Lauster gestellte Petition wurde Ende Juni 2023 nach fast drei Jahren entschieden“, heißt es in dem Eintrag. Der Petition habe nicht abgeholfen werden können. Und die Bürgerinitiative berichtet auch, warum: „Hauptgrund scheint der bisher fehlende Antrag auf Planfeststellung zu sein.“ Dieser Antrag hätte aber eigentlich längst erfolgt sein sollen. Zumindest war das der Plan der Firma Fischer Weilheim, die in dem Maulbronner Steinbruch eine Deponie der Abfallklasse 1 verwirklichen will. Zuständig wäre für ein Planfeststellungsverfahren das Regierungspräsidium Karlsruhe. Ursprünglich wollte Fischer Weilheim Ende des vergangenen Jahres den Antrag auf eine Durchführung des behördlichen Verfahrens stellen, an dessen Ende eine Genehmigung oder eine Ablehnung des Projekts steht.

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