Obskure Einnahmequelle ist zu verlockend

Maulbronn

Leichtgläubiger Senior stellt private Konten dubiosen Geschäftspartnern zur Verfügung. Den Strafbefehl wegen Geldwäsche will er nicht akzeptieren und beteuert vor Gericht wortgewaltig seine vermeintliche Unschuld.

Auch Leichtgläubigkeit kann strafbar sein. Foto: Archiv

Auch Leichtgläubigkeit kann strafbar sein. Foto: Archiv

Enzkreis/Maulbronn. Dass auch allzu große Leichtgläubigkeit strafbar sein kann, musste ein 78-Jähriger am Dienstag vor dem Amtsgericht Maulbronn feststellen. Er war obskuren Geld-Versprechungen von dubiosen Investoren aufgesessen und hatte seine Konten für deren Betrügereien zur Verfügung gestellt.

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