Nötigung bei Überholmanöver
Maulbronn
52-Jähriger akzeptiert Strafbefehl.
52-Jähriger muss einen mittleren vierstelligen Betrag bezahlen und darf sechs Monate lang kein Fahrzeug führen. Symbolfoto: Archiv/Disselhoff
Mühlacker/Maulbronn. Manchmal kommt die Einsicht spät, aber sie kommt – in diesem Falle – gerade noch rechtzeitig: Mit der Rücknahme des Einspruches gegen den verhängten Strafbefehl wegen Nötigung im Straßenverkehr endete einen Tag vor der geplanten Fortsetzung des Gerichtsverfahrens vor Richter Rüdiger Grimm der Prozess beim Amtsgericht Maulbronn. Der angeklagte 52-jährige Zimmermann hat nun einen „mittleren vierstelligen Betrag“ zu bezahlen und darf sechs Monate lang kein Fahrzeug führen.
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