Lockdown-Treffen: Gastronom muss nur als Gast zahlen
Maulbronn
Inhaber eines Knittlinger Restaurants erzielt einen Teilerfolg: Das Amtsgericht sieht keine Anhaltspunkte dafür, dass er über die reine Vermietung seiner Räume hinaus als Gastgeber eines geselligen Zusammenseins fungierte. Zahlen muss er trotzdem – nicht als Veranstalter, dafür aber als (kurzzeitiger) Teilnehmer des Beisammenseins.
Maulbronn. Der Wahrheit kann man sich oft nur annähren, zumal sie sich manchmal „salamitaktikartig“, also nur scheibchenweise, offenbare, wie Richter Sebastian Kreiner es am Mittwoch im Amtsgericht in Maulbronn ausdrückte. Hier wurde erneut im Zusammenhang mit einem mutmaßlich unerlaubten Treffen, das im Dezember 2020 in Knittlingen stattgefunden hatte, verhandelt – diesmal gegen den Inhaber des Restaurants, in dessen Räumlichkeiten die Veranstaltung ausgetragen wurde.
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