Jugendrat setzt sich trotz Kritik mit Antrag durch

Maulbronn

Mitglieder können künftig auch dann im Gremium bleiben, wenn ihre Schulzeit in Maulbronn beendet ist.

Von Maik Disselhoff
Maulbronn. In den Maulbronner Jugendgemeinderat können – im Gegensatz zum Gemeinderat der Stadt Maulbronn – auch Jugendliche gewählt werden, die nicht in Maulbronn wohnen. Voraussetzung dafür: Sie müssen in Maulbronn auf die Schule gehen. Dies und weitere grundsätzliche Dinge sind in der Satzung, sozusagen der Verfassung, des Jugendgemeinderats geregelt, die vom Gemeinderat beschlossen wurde. Jetzt hat sich der Jugendrat mit einem Antrag durchgesetzt, der eine Satzungsänderung zur Folge hat. Mitglieder, die nicht in Maulbronn wohnen, scheiden künftig nicht automatisch mit Ende der Schulzeit aus dem Gremium aus, können jedoch auf eigenen Wunsch aufhören. Bevor eine Mehrheit im Rat dem Antrag der Jugendlichen folgte, gab es eine kontroverse Debatte über die Änderung. Jule Koschnike, Vorsitzende des Jugendgemeinderats, warb im Gemeinderat am Mittwoch mit Nachdruck für den Änderungsantrag. „Wir wollen damit Konstanz bei der Mitarbeit im Gremium sichern. Diese Menschen sind ja auch eingearbeitet.“ Zudem verlängere sich die Arbeit im Jugendrat dadurch nicht längerfristig, da eine Wahlperiode lediglich zwei Jahre dauere.

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