Hilferuf ist nicht höflich genug formuliert
Maulbronn
Mann legt Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen unterlassener Hilfeleistung ein – wodurch ein Disput unter Nachbarn um ein krankes Kind zum Fall fürs Gericht wird. Weigerung, den Rettungsdienst zu alarmieren, beschert am Ende dem Kinderhospiz „Sterneninsel“ 900 Euro.
Staatsanwältin vermisst beim Angeklagten vor Gericht Signale der Reue. Symbolfoto: Archiv/Disselhoff
Maulbronn. Der wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagte Herr X ist ein durchaus ehrenwerter Mann. Nicht vorbestraft, sozial engagiert. Dennoch flatterte ihm in diesem Jahr ein Strafbefehl über 1800 Euro ins Haus. Gegen den er postwendend Einspruch erhob. Was war passiert an jenem 18. Januar dieses Jahres gegen 17.30 Uhr?
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