Geselligkeit im Lockdown hat ihren Preis
Maulbronn
Einspruch gegen die Verhängung eines Bußgelds bleibt ohne Erfolg: Der Initiator eines geselligen Beisammenseins in einem Knittlinger Lokal
kann das Amtsgericht nicht davon überzeugen, dass es sich um eine religiös motivierte – und damit erlaubte – Veranstaltung gehandelt hat.

Ein Video, das im Internet kursierte, zeigt Mitglieder der angeblichen „Gebetsgruppe“ unter einem Donald-Trump-Banner und dem Symbol „Q“ für die umstrittene QAnon-Bewegung, die sich 2017 in den USA formierte und Verschwörungstheorien verbreitet. Screenshot: MT
Maulbronn. Es bleibt dabei: 6000 Euro soll der Veranstalter einer Zusammenkunft in einem Knittlinger Lokal, die im Dezember des ersten Pandemie-Jahres 2020 stattgefunden hatte, wegen der Verstöße gegen die damalige Corona-Verordnung bezahlen. Das Amtsgericht Maulbronn glaubte nicht daran, dass das Treffen mit rund 30 Gästen und Bewirtung mit Speis und Trank, das in einem Internetvideo wie eine Protestkundgebung gegen die Corona-Auflagen wirkte, tatsächlich religiös motiviert war. Im Gegenteil: Ganz offensichtlich habe das Treffen „dem Amüsement gedient“, urteilte Richter Sebastian Kreiner beim Verhandlungstermin am Freitag.
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