Geld für Pflege in eigene Tasche gesteckt
Maulbronn
Gericht in Maulbronn verhängt gegen geständige Angeklagte in Abwesenheit einen Strafbefehl.
Mit einem Betrug bei der Abrechnung von Pflegeleistungen befasst sich das Amtsgericht Maulbronn. Schaden für die AOK: 12000 Euro. Symbolfoto: Archiv
Maulbronn. Über 12000 Euro an Pflegeleistungen soll die Angeklagte über Jahre von der AOK ergaunert haben. Trotz der spontanen Erkrankung, die die 64-Jährige am Prozesstag ereilte, und ihres Fehlens vor dem Amtsgericht Maulbronn fand die Verhandlung in Abwesenheit statt.
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