Flucht vor der Polizei kommt am Ende teurer zu stehen
Maulbronn
Einspruch eines jungen Mannes gegen einen Strafbefehl vom vergangenen Jahr erweist sich in der Gerichtsverhandlung als Bumerang.
Die Flucht eines jungen Mannes vor einer Polizeikontrolle hat ein Nachspiel vor Gericht. Symbolfoto: Archiv
Maulbronn. Hätte doch der 24-Jährige den Strafbefehl wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens im Juli vergangenen Jahres lieber akzeptiert – das war in einer Verhandlung am Amtsgericht Maulbronn nicht nur die Meinung von Richter Rüdiger Grimm, sondern auch die der Staatsanwältin Michelle Franke, die gar von einem „Geschenk der Staatsanwaltschaft“ sprach. Der Strafbefehl beschied dem jungen Mann, der gerade arbeitslos war, ein sechsmonatiges Fahrverbot sowie eine Geldstrafe in Höhe von 25 Tagessätzen zu je 20 Euro, also 500 Euro insgesamt. Richter Grimm verurteilte ihn jetzt zu einem dreimonatigen Fahrverbot und zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 100 Euro, also 9000 Euro.
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