Ex-Freund entwickelt sich zum Albtraum

Maulbronn

Ein 51-Jähriger verkraftet die Trennung von seiner Partnerin nicht und will seine Verflossene mit Sehnsuchts-Ergüssen und dramatischen Liebesbeweisen zurückgewinnen. Weil er deutlich übers Ziel hinausschießt, muss er sich vor Gericht verantworten.

Dr. Bernd Lindner, Maulbronner Amtsgerichtsdirektor, zum Stalking-Paragrafen: „Ihre Partnerin darf Sie jederzeit verlassen. Unerwünschte Kontaktaufnahme ist eine Straftat.“ Foto: Archiv

Dr. Bernd Lindner, Maulbronner Amtsgerichtsdirektor, zum Stalking-Paragrafen: „Ihre Partnerin darf Sie jederzeit verlassen. Unerwünschte Kontaktaufnahme ist eine Straftat.“ Foto: Archiv

Maulbronn. Dass es nicht die beste Methode ist, die Ex mit ungewollten Sehnsuchts-Ergüssen zurückzugewinnen, sondern Stalking, darüber hätte der liebestolle Angeklagte am Dienstag im Amtsgericht Maulbronn gerne länger diskutiert. Dass er nur gewinnen kann, wenn er Strafbefehl und „Nein“ künftig akzeptiert – davon konnte ihn Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernd Lindner in seinen Rollen als Richter, Berater und Erklärer überzeugen.

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