Deftige Geldstrafe für geständigen Sünder

Maulbronn

Prozess vor dem Maulbronner Amtsgericht gibt tiefe Einblicke in die Folgen von Alkoholsucht.

6000 Euro für die zweifache Beleidigung mit dem Wort „Bastard“ und nicht erlaubte Munition in den eigenen vier Wänden. Symbolfoto: Archiv/Disselhoff

6000 Euro für die zweifache Beleidigung mit dem Wort „Bastard“ und nicht erlaubte Munition in den eigenen vier Wänden. Symbolfoto: Archiv/Disselhoff

Maulbronn. Häufig kommt es dann zu einem Gerichtsverfahren, wenn Angeklagte Einspruch gegen einen Strafbefehl erheben. Ein aktuelles Beispiel dafür ist ein Fall, der in dieser Woche vor dem Maulbronner Amtsgericht landete, weil ein 40 Jahre alter Angeklagter aus dem Enzkreis gegen gleich zwei Strafbefehle Veto eingelegt hatte.

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen logo Artikel interessieren. Jetzt registrieren und weiterlesen.

  • ➔ Alle Webseiteninhalte
  • ➔ Inklusive aller logo Artikel
  • ➔ Jederzeit kündbar

Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen

Artikel empfehlen