Deftige Geldstrafe für geständigen Sünder
Maulbronn
Prozess vor dem Maulbronner Amtsgericht gibt tiefe Einblicke in die Folgen von Alkoholsucht.
6000 Euro für die zweifache Beleidigung mit dem Wort „Bastard“ und nicht erlaubte Munition in den eigenen vier Wänden. Symbolfoto: Archiv/Disselhoff
Maulbronn. Häufig kommt es dann zu einem Gerichtsverfahren, wenn Angeklagte Einspruch gegen einen Strafbefehl erheben. Ein aktuelles Beispiel dafür ist ein Fall, der in dieser Woche vor dem Maulbronner Amtsgericht landete, weil ein 40 Jahre alter Angeklagter aus dem Enzkreis gegen gleich zwei Strafbefehle Veto eingelegt hatte.
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