Corona-Kontrolle eskaliert mit Schlagstockeinsatz

Maulbronn

Ein in Ötisheim zur Zeit der Ausgangssperre überprüfter Mann widersetzt sich der Polizei aggressiv. Gericht verurteilt ihn zu einer Geldstrafe.

Ötisheim/Maulbronn. Am Ende versetzte ein Polizeibeamter einem am 10. Januar 2021 gegen 3.30 Uhr vor der Ötisheimer Erlentalhalle kontrollierten Mann mit seinem Schlagstock mehrere gezielte Hiebe und überwältigte den leicht am Kopf verletzten Mann zusammen mit einer Kollegin auf der Motorhaube, um ihm Handschellen anzulegen. Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Maulbronn über die auf diese Weise eskalierte Personenkontrolle ist am Donnerstag vor dem Amtsgericht Maulbronn mit einem Geständnis des Angeklagten zu Ende gegangen. Richter Bernd Lindner verhängte eine Geldstrafe von 65 Tagessätzen à 40 Euro und sprach von einem „Warnschuss“ für den nun verurteilten 24-Jährigen. „Versuchen Sie sich in die Situation der Beamten zu versetzen, die täglich ihren Kopf hinhalten. Sie haben sich während der Kontrolle merkwürdig verhalten, sie haben gebrüllt, waren aggressiv“, sagte Lindner zu dem Verurteilten. Das Gericht hat so als erwiesen festgestellt, dass der Mann aus dem Enzkreis bei seiner Überprüfung durch die Polizei „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ geleistet hat – und zwar, indem er sich gegen das Anlegen von Handschellen wehrte. Zudem ahndete das Gericht den Besitz eines auf dem Beifahrersitz des kontrollierten Fahrzeugs gefundenen, laut Waffengesetz verbotenen Faustmessers. Dort hatte der Mann gesessen und zu Beginn der Kontrolle nach Angaben der beiden Polizisten hektisch im Fußraum hantiert. Staatsanwalt Lars Jaklin sagte dazu in seinem Plädoyer: „Er hat Interesse daran gezeigt, das Messer nicht bei sich zu haben. Das Messer im Auto zu lassen, war seine einzige vernünftige Entscheidung bei dieser Kontrolle.“ Den Vorwurf des „tätlichen Angriffs“ auf Beamte, der in der Anklage ursprünglich enthalten war, ließ der Staatsanwalt im Lauf der Verhandlung aufgrund entlastender Hinweise der leicht verletzten Polizeibeamtin und mangels sonstiger Beweise aber fallen. Die Verletzung passierte ihr zufolge, als ihre Hand zwischen dem Angeklagten und dem Streifenwagen eingeklemmt wurde, nachdem dieser bereits Handschellen an den Händen trug. Sie räumte aber ein, dass der „arretierte“ Mann, der noch in dieser Lage versucht habe, mit seinem Handy zu filmen, die Verletzung unabsichtlich verursacht haben könnte. Diese und weitere Aussagen „ohne jegliche Belastungstendenz“ gegenüber dem Angeklagten ließen Richter Bernd Lindner die Aussagen der Polizeibeamten als besonders glaubwürdig einschätzen. Keinen Glauben schenkte Lindner dagegen den Ausführungen des nun verurteilten Manns, der zwischenzeitlich behauptet hatte, von dem Polizeibeamten mit dem Schlagstock grundlos traktiert worden zu sein. Nach dem Aussteigen aus dem Auto habe er seine Hände nach oben ausgestreckt in der Luft gehalten. Diese laut Staatsanwalt „puren Schutzbehauptungen“ zog der Mann am letzten Verhandlungstag zurück.

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