Angeklagter kommt ohne Urteil davon

Maulbronn

Verfahren gegen 21-Jährigen wegen Hakenkreuz-Symbol und Springmesser eingestellt. Aber er bekommt Auflagen vom Gericht.

Maulbronn. Wird mit jungen Menschen vor Gericht zu lasch umgegangen? Diese Frage wird kontrovers diskutiert, besonders dann, wenn Heranwachsende vor Gericht stehen. Es erscheint paradox: Zurzeit plant die baden-württembergische Landesregierung, dass bei der Kommunalwahl 2024 auch schon 16-Jährige kandidieren können. Gleichzeitig wird auf einen heute 21-Jährigen im Maulbronner Amtsgericht Jugendstrafrecht angewendet. Zur Tatzeit war der Angeklagte 20 Jahre alt.

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