Abschleppunternehmer nötigt Unfallopfer
Maulbronn
Streit um die Bezahlung für den Transport eines Unfallwagens endet vor dem Amtsgericht in Maulbronn. Firmenchef mischt sich in den Disput eines Beschäftigten mit dem Kunden ein und droht diesem mit höheren Kosten – was dem Tatbestand einer versuchten Erpressung entspricht.
Die Hilfeleistung durch ein Abschleppunternehmen kann im Zweifelsfall auch zum juristischen Streitfall werden. Grafik: stock.adobe.com
Von Florian Ertl
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