Abschiebung kommt Prozess um Ladendiebstahl zuvor
Maulbronn
Angeklagte kann nicht zur Verhandlung in Maulbronn erscheinen, weil sie gar nicht mehr in Deutschland ist.
In Maulbronn kann eine Verhandlung nicht stattfinden, weil die Angeklagte abgeschoben wurde. Nebulös dabei: Der Sohn begründet ihr Fehlen vor Gericht mit Krankheit. Symbolfoto: Archiv/Disselhoff
Maulbronn. Eine Frau bosnischer Herkunft sollte sich in dieser Woche wegen eines vermeintlichen Diebstahls vor dem Amtsgericht in Maulbronn verantworten. Der Angeklagten wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, gemeinsam mit ihrem minderjährigen Sohn Lebensmittel in einem Supermarkt gestohlen zu haben.
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