AKW-Bauschutt: Gericht begründet Urteil

Maulbronn

Verwaltungsgericht Karlsruhe legt eine Begründung seines Urteils vor. Die Maulbronner Deponie Hamberg muss keinen „freigemessenen“ Abfall aus dem Rückbau atomarer Anlagen im Landkreis Karlsruhe annehmen. Zulassung des Regierungspräsidiums sei „rechtswidrig“.

Die Maulbronner HDG muss keinen AKW-Bauschutt, wie ihn die Deponie in Horrheim annehmen muss (Bild), einlagern. Foto: Archiv

Die Maulbronner HDG muss keinen AKW-Bauschutt, wie ihn die Deponie in Horrheim annehmen muss (Bild), einlagern. Foto: Archiv

Karlsruhe/Maulbronn/Enzkreis. Im Rechtsstreit um freigemessenen Abfall aus dem Rückbau kerntechnischer Anlagen im Kreis Karlsruhe hat das Verwaltungsgericht bereits Anfang Mai ein Urteil gefällt, das den Enzkreis, der sich rechtlich gegen eine vom Regierungspräsidium Karlsruhe erteilte Ausnahmezulassung zur Entsorgung von geringfügig strahlenbelastetem Betonabfall auf der Maulbronner Deponie gewehrt hatte, recht gab (wir berichteten).

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