3,97 Promille: Trunkenbold tankt Wodka
Maulbronn
59-Jähriger fährt im Suff zwei Meter mit seinem Mercedes, ehe er von einem Tankstellenmitarbeiter gestoppt wird. Vor Gericht gibt es dafür aber keinen Kurzstreckenbonus. Frust über Vermieter und zankende Ehefrau mit Schnaps ertränkt. Logik im Suff bleibt rätselhaft

Schon ein, zwei Gläschen können zu viel sein, um sich anschließend ans Lenkrad zu setzen. Symbolfoto: Polizeiliche Kriminalprävention
(Foto: Maik Goering)
Maulbronn/Mühlacker. Dafür, dass ein Trunkenbold nach reichhaltigem Wodka-Genuss sturzbetrunken am 14. Januar 2022 auf einer Mühlacker Tankstelle seinen Pkw nur zwei Meter rückwärts rangiert hatte, gab es am Dienstag bei Richter Dr. Bernd Lindner am Maulbronner Amtsgericht keinen Kurzstrecken-Bonus. Er verurteilte den 59-Jährigen zu Geldstrafe und Führerscheinentzug. Damit ist der Angeklagte besser weggekommen, als es die Anklage wegen fahrlässigen Vollrauschs vermuten ließ. Lothar Drautz, Vertreter der Staatsanwaltschaft, warf dem 59-Jährigen vor, dass er bereits mit 1,5 Promille gegen 19.30 Uhr auf eine Aral-Tankstelle gefahren sei, wo er seinen Alkohol-Pegel mittels zusätzlicher kleiner Wodka-Fläschchen weiter in die Höhe getrieben habe. Beim Test im Krankenhaus, zu dem er von der Polizei gefahren wurde, kratzte er mit einem Wert von 3,97 Promille sogar an der Vierer-Marke.
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