WLSB weist auf Corona-Regeln hin

Lokalsport

Stuttgart/Enzkreis (pm). Der Württembergische Landessportbund (WLSB) hat noch einmal auf die Regeln hingewiesen, die seit dem vergangenen Mittwoch bis 10. Januar für den Sport gelten: „Der Betrieb von Sportanlagen, Sportstätten, Schwimm-, Hallen-, Thermal- und Spaßbädern ist unter Einhaltung der Maßgaben zum Trainings- und Übungsbetrieb der Corona-Verordnung Sport möglich“ – jedoch nur für Reha-, Spitzen- und Profisport. Der Betrieb von Anlagen im Freien sei für den Freizeit- und Amateurindividualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig, soweit es sich um weitläufige Stätten handle und keine Nutzung von Umkleiden und anderen Räumen erfolge. In diesem Fall sei auch eine Nutzung „von mehreren, in diesem Sinne individualsportlich aktiven Personen“ unter Einhaltung der Abstandsregelungen möglich.

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