Vereinswechsel: Spätestens bis 30. Juni abmelden
Lokalsport
Die Kaderplanung geht für die Fußballvereine jetzt in die entscheidende Phase. Was es aus wfv-Sicht zu beachten gilt, ist hier zu finden.
Enzkreis (pm) Im Vereinswechselrecht gibt es, bis auf eine Ausnahme bei der 6-Monate-Regelung (siehe Corona-Sonderregelung), keine Änderungen zur Saison 2020/2021, so der Württembergische Fußball-Bund (wfv). Im Passwesen ist aus wfv-Sicht Folgendes zu beachten.
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen