Tierwohl: Reiten als Corona-Ausnahmen

Lokalsport

Enzkreis (pm/oda). Der Pferdesportverband Baden-Württemberg hat präzisiert und zusammengestellt, was die Corona-Verordnung in ihrer strikten Fassung seit 12. Dezember für den Reitsport bedeutet. Reiten ist demnach nur als Individualsport, das heißt alleine oder mit einer Person aus einem anderen Haushalt, erlaubt. Für Ausritte gelten die Regelungen für Treffen und Ansammlungen im öffentlichen Raum. Weitläufige Reitanlagen im Freien dürften jedoch auch von mehreren, als Individualsportler aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln gleichzeitig genutzt werden. Die tierschutzgerechte Versorgung, Pflege und Bewegung von Tieren steht aus Gründen des Tierwohls über allem und erlaubt Ausnahmen:. In der Corona-Verordnung seien bei den Ausgangsbeschränkungen als triftiger Grund und somit als Ausnahme „Handlungen zur Versorgung von Tieren“ explizit erwähnt. Dies umfasse laut Pferdesportverband auch die Bewegung von Tieren aus Gründen des Tierschutzes. Da aufgrund der witterungsbedingten Situation die Außenplätze nur eingeschränkt nutzbar sind, sei dies daher, ausschließlich aus Gründen des Tierwohls, auch in Hallen mit maximal einer Person und Pferd pro 200 Quadratmetern möglich. Das Reiten als rein sportliche Betätigung sei in Hallen aber unmöglich. Für Betreiber von Reithallen und Pferdebetrieben empfiehlt der Verband ein Konzept.

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