Tennishallen dürfen wieder öffnen

Lokalsport

Stuttgart/Enzkreis (pm/lh). „Individualsport im Freien und auf Außen- und Innensportanlagen“, heißt es in den seit diesem Montag gültigen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg, sei mit maximal fünf Menschen aus nicht mehr als zwei Haushalten erlaubt. Das bedeutet, dass Tennishallen, die zuletzt nicht betrieben werden durften, jetzt wieder öffnen können.

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