Tennishallen dürfen wieder öffnen
Lokalsport
Stuttgart/Enzkreis (pm/lh). „Individualsport im Freien und auf Außen- und Innensportanlagen“, heißt es in den seit diesem Montag gültigen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg, sei mit maximal fünf Menschen aus nicht mehr als zwei Haushalten erlaubt. Das bedeutet, dass Tennishallen, die zuletzt nicht betrieben werden durften, jetzt wieder öffnen können.
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen