In die Kabine nur mit 3G-Nachweis
Lokalsport
Fußball-Verband präzisiert und fasst Regelungen für Vereine zusammen.

Der Impfnachweis wird wichtiger Foto: Archiv
Karlsruhe Der Badische Fußball-Verband (bfv) weist in einer Mitteilung darauf hin, dass nach der am 21. August vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport aktualisierten Fassung der Corona-Verordnung Sport für die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Umkleiden, Duschen und Aufenthaltsräumen ein „3G“-Nachweis notwendig ist, also entweder der Nachweis als Geimpfter, Genesener oder über einen negativen Corona-Test. Für den Sport im Freien sei dagegen kein „3G“-Nachweis erforderlich, auch nicht für kurzzeitige und notwendige Aufenthalte im Innenbereich, etwa für einen Toilettengang. In geschlossenen Räumen gilt außerdem laut bfv immer Maskenpflicht. „Eine Ausnahme besteht während des Duschens, hierbei ist dann auf den Abstand zu achten“, heißt es in der Mitteilung weiter. Bei der Kontrolle halten die Verordnungen nur fest, dass die vorgelegten Nachweise „überprüft werden müssen“. Eine Dokumentation oder Aufbewahrung sei nicht notwendig.
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen