Ausnahmeregel für Schüler verlängert

Lokalsport

Enzkreis. Nachdem die geänderte Corona-Verordnung am 12. Januar in Kraft getreten war, wurden auch die Corona-Vorschriften angepasst, die im Sportbereich gelten. Die Landesregierung hat in diesem Zusammenhang die Regelung verlängert, nach die Schülerausweise als Testnachweis über den 1. Februar hinaus gelten. Auch nichtgeimpfte Jugendliche haben dadurch im Februar noch die Möglichkeit, ohne weitere Testung an Sportangeboten teilzunehmen, bei denen 3G, 2G oder 2G+ gilt. Die Sportverbände haben die Basis darüber bereits informiert. pm/md

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